GEG 2020 - Nachweise für Neubauten

Mit der Gebäude Energie Gesetzt 2020 (GEG 2020) hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war. Das GEG 2020 lässt Bauherren viel Spielraum, jeder kann im Rahmen der Üblichen Vorschriften bauen, wie er mag. Er muss aber Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam berücksichtigen. Dieser ganzheitliche Effekt wirkt sich vielfach aus. Ein geringer Energiebedarf schont nämlich den Geldbeutel ebenso wie die Umwelt, er erhöht das Wohlgefühl der Bewohner ebenso wie den späteren Wiederverkaufswert des Hauses. Der „Primärenergiebedarf“ Qp des Gebäudes ist für Gesetzgeber und Fachleute der maßgebliche Wert zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (kWh / (m²a)) dargestellt als Rechenwert, der den gesamten Aufwand für die Wärmeversorgung des Hauses addiert. Berechnet wird der gesamte Energie- einsatz, von der Quelle an. Die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle HT’ werden wie bisher auch über einen durchschnittlich einzuhaltenden U-Wert über die gesamte Gebäudehülle (den spez. Transmissionswärmeverlust HT‘) nachgewiesen. Allerdings wird der Höchstwert nicht wie bisher über das A/Ve Verhältnis ermittelt, sondern über den Gebäudetyp. Es wird unterschieden zwischen den Typen „Freistehendes Einfamilienhaus (mit AN größer oder kleiner als 350 m²)“, „Einseitig angebautes Wohngebäude“, „alle anderen Wohngebäude“ und „Erweiterung und Ausbauten“.

NEUBAU

ENERGIENACHWEIS

Energieberatung

Planungsphase : GEG 2020 Nachweis (Baubegleitung) Vorläufiger ENERGIEAUSWEIS BEG / BAFA Förderungen Bauphase : Wärmebrücken Nachweis Blower Door Test Thermografie U-Wert Berechnungen Baubegleitung Neubau Fertigstellung: GEG 2020 Nachweis Energieausweis (Reg.Nr.-DiBt)